Achtung !!!

In der Gemeinde Hasbergen ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtliche festgestellt worden.

 

Weitere Informationen und eine Karte des Sperrbezirks bietet die Webseite des Landkreises Osnabrück.

 

 

Amerkanische Faulbrut (AFB)

Das Bakterium Paenibacillus larvae befällt ausschließlich die Bienenbrut. Die erwachsenen Bienen werden zwar nicht befallen, verbreiten aber die Sporen auf die übrige Brut und in der übrigen Beute.

 

Nimmt eine Larve Bakteriensporen über das Futter auf, können diese Sporen in der Larve keimen. Die Larve stirbt ab. Es bleibt eine bräunliche Masse, die zu Schorf eintrocknet, welcher Millionen neuer Sporen beinhaltet.

 

Die Verbreitung der Sporen erfolgt durch:


- Bienenverflug
- Räuberei
- Mangelnde Wabenhygiene
- Fütterung von sporenhaltigem Futter
- Vereinigung von gesunden und kranken Völkern
- Kauf von erkrankten Völkern oder Waben (auf gültiges amtliches

  Gesundheitszeugnis achten !)

 

Die Amerikanische Faulbrut ist als Bienenseuche eingestuft und unterliegt der Bienenseuchenverordnung. Allein schon der Verdacht auf Amerikanische Faulbrut ist anzeigepflichtig.

 

Verständigt wird der Seuchenbeauftragte und das zuständige Veterinäramt. Der Amtstierarzt entscheidet über die durchzuführenden Maßnahmen. Es wird ein Sperrgebiet eingerichtet.

 

Für den Menschen geht keine Gefahr von den Sporen aus. Auch der belastete Honig kann ohne Bedenken verzehrt werden.

 

Als Vorsorge sollte bei den Durchsichten die Brut auf Auffälligkeiten sorgfältig begutachtet werden. Siehe unter Früherkennung der AFB.

 

Noch früher kann eine Diagnose über den Sporennachweis in Futterkranzproben durchgeführt werden. Die AFB-Untersuchung gibt Aufschluss über die Sporenbelastung.

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