Ist am Standort der Bienen kein ausreichendes Trachtangebot vorhanden, sollte der Imker zum Wohle seiner Bienen eine lohnende Tracht anwandern.
Auch bei einer schlechten Pollentracht im Herbst kann eine vorübergehende Wanderung lohnen.
Um Sortenhonig zu ernten, ist in dem meisten Fällen eine Anwanderung zum entsprechenden Trachtgebiet unumgänglich.
Ist am Standort der Bienen kein ausreichendes Trachtangebot vorhanden, sollte der Imker zum Wohle seiner Bienen eine lohnende Tracht anwandern.
Auch bei einer schlechten Pollentracht im Herbst kann eine vorübergehende Wanderung lohnen.
Um Sortenhonig zu ernten, ist in dem meisten Fällen eine Anwanderung zum entsprechenden Trachtgebiet unumgänglich.
Für die Wanderung gelten folgende Gesetze:
Für die Wanderung wird ein amtliches Gesundheitszeugnis benötigt. Rechtzeitig beantragen!
Vorbereitung:
Frühzeitig im Jahr muss ein entsprechendes Trachtangebot ausfindig gemacht werden. (z. B. Rapsanbau in der Umgebung). Dort wird ein geeigneter Standort für die Völker gesucht (nah an der Tracht, trockener und windgeschützter Standort, nicht sofort einsehbar). Nun wird der Eigentümer des Grundstücks (bei Aufstellung im Wald z. B. der Förster) ausfindig gemacht. Er muss sein Einverständnis für die Aufstellung geben. Auch der Eigentümer z. B. des Rapsfeldes sollte aufgesucht werden, damit er weiß, dass dort Bienenvölker stehen und er in seinem Gepflogenheiten Rücksicht nehmen kann.
Gesundheitszeugnis an den Wanderwart (oder Förster bzw. zuständige Behörde) aushändigen
Achtung: Bitte überprüfen, ob kein Faulbrut-Sperrbezirk besteht!
Der Wanderplatz sollte mindestens 3 km entfernt sein (Flugbienenverlust).
Material:
Vorgehensweise:
Am Abend oder frühmorgens geht es los:
Vorsicht: Bitte kontrollieren, ob auch alle Fluglöcher geöffnet
wurden !!!
(Gefahr des Verbrausens)
Aufmerksamkeit (Honiggläser) für den Grundstückseigentümer bzw. Trachtgeber erleichtern das Wiederaufstellen im nächsten Jahr.