des Landesverbandes der Buckfastimker Weser-Ems e.V.
Das ZUCHTPROGRAMM mit der ZUCHTBUCHORDNUNG des Landesverbandes der Buckfastimker Weser-Ems e.V. ist selbständiger Bestandteil seiner Satzung. Es enthält als Voraussetzung der Anerkennung gemäß §7 des Tierzuchtgesetzes vom 22. Januar 1998 die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Bestimmungen über die Führung des Zuchtbuches und des darin enthaltenen Zuchtprogramms des Landesverbandes der Buckfastimker Weser-Ems e.V.
Siehe Satzung § 2 Absatz 1
Zur Zuchtpopulation gehören alle in das Zuchtbuch des Verbandes eingetragenen Zuchtvölker (Königinnen).
Diese vier Zuchtwege sind gegenseitig voneinander abhängig. Reinzucht bedingt die Basis aller Zuchtbestrebungen; die Linienzucht dient der Erhaltung der Lebenskraft einer Reinzucht; Rassenkreuzungen führen zu Eigenschaftsverbindungen mit maximalem Heterosiseffekt, sie formen zudem die Brücke zu neuen, erbbeständigen Eigenschaftskombinationen (Kombinationszucht), wie sie sonst in der Natur nicht vorhanden sind.
Um das Zuchtziel zu erreichen, kommen für die vier Zuchtwege nur die gezielte Anpaarung mittels Inselbelegstelle oder instrumenteller Besamung in Frage.
Die Hereinnahme von Genen anderer Bienenpopulationen nach Bruder Adam wird zur Erreichung des Zuchtzieles nicht ausgeschlossen.
Die Selektion erfolgt aufgrund einer Bewertung der Merkmale des Bienenvolkes und der Ergebnisse einer Leistungsprüfung nach:
Über die Eintragung der Königin in das Zuchtbuch wird aufgrund folgender Kriterien entschieden. Völker mit Gesundheitsmängeln werden nicht in das Zuchtbuch eingetragen (Ausschluß).
In die vier Zuchtbücher werden nur Königinnen und Drohnenvölker eingetragen, die den jeweiligen Anforderungen entsprechen. Auf Antrag des Züchters entscheidet der Zuchtausschuß im Einzelfall mit dem Züchter über die Eintragung in das jeweilige Zuchtbuch.
Über die Eintragung befindet der Zuchtausschuß der jeweiligen Zuchtrichtung, im Sinne der Satzung des Landesverbandes der Buckfastimker Weser-Ems e.V., gemeinsam mit dem Züchter und dem Zuchtkoordinator.
Über die Eintragung befindet der Zuchtausschuß, im Sinne der Satzung des Landesverbandes der Buckfastimker Weser-Ems e.V.., gemeinsam mit dem Züchter.
Das gemeinsame Zuchtbuch wird durch den Zuchtkoordinator geführt, der sich hierzu der EDV bedienen soll. Das Zuchtbuch der jeweiligen Zuchtabteilung führt der Zuchtobmann sowie der
Züchter.
Die Zuchtobmänner sind in erster Linie für die Richtigkeit der Zuchtbucheintragungen, die Übermittlung von Daten an den Züchter zur Ausstellung von Abstammungsnachweisen verantwortlich,
ferner für die Richtigkeit der Daten, und deren Übereinstimmung und Übermittlung an den Zuchtkoordinator zur Erstellung des Hauptzuchtbuches.
Der Züchter ist verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben auf den Stockkarten sowie auf weiteren Bescheinigungen, die er auszufüllen hat. Er hat alle Zuchtunterlagen, die ihm vom
Verband zugeschickt werden, auf Richtigkeit der Angaben zu prüfen. Alle Fehler sind dem Zuchtobmann unverzüglich zur Korrektur zu melden.
Die Kombination entsteht durch
Um eine möglichst breite Zuchtpopulation zu erhalten, gelten folgende Empfehlungen:
Die ordentlichen Verbandsmitglieder sind verpflichtet, gegen eine angemessene Entschädigung, Zuchtstoff und Königinnen an Verbandsmitglieder abzugeben. Es wird empfohlen auch an Nichtmitglieder von eingetragenen Königinnen, Zuchtstoff bzw. Nachzuchten abzugeben.
Bewertung der Eigenschaften.
Alle von den Zuchtköniginnen aufgebauten Völker sind dreimal in der Saison zu bewerten. Die Reihenfolge bei der Durchsicht ist jeweils zu ändern. Zu bewerten sind:
Die Schleudermenge ist je Volk mit Angabe des Schleudertermins in kg zu ermitteln. Der jeweilige Standdurchschnitt ist mit anzugeben. Hieraus wird die Honigernte als Relativzahl ermittelt.
Die anzuwendenden Testverfahren und die Bewertung hierzu werden vom Zuchtausschuß jährlich überarbeitet und neu festgelegt. Selektionsmerkmale, die der Volksgesundheit zuträglich sind, können in Absprache mit dem Zuchtkoordinator von den jeweiligen Züchtern, in die Bewertung einfließen (Zellverdecklungsdauer, Altersstadien der Varroa, usw.). Zur Zeit sollte die Varroaresistenzzucht schwerpunkmäßig berücksichtigt werden.
4= Keine Beanstandung (Volk wintert ohne deutliche Bienenverluste aus)
3= Volk hat bis 20% Bienen verloren.
2= Volk ist schwach (wird nicht aus eigener Kraft trachtfähig )
1= Volk ist nicht winterfest (es muß aufgelöst werden).
Die Bewertung der Eigenschaften werden in einem Diagramm dargestellt.