Tierhalter (Imker) sind verpflichtet, Behandlungen mit apothekenpflichtigen Medikamenten ins Bestandsbuch einzutragen.
Die Unterlagen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren (ab dem Zeitpunkt der letzten Eintragung).
Aufnahmeantrag
Arbeiten im März
Termine 2023
Bienenprodukte
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